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Lizenz- und NutzungsbedingungenLizenz- und Nutzungsbedingungen

Für Softwareprodukte der windata GmbH & Co.KG gelten - sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde - die nachfolgenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen.


1. Vertragsgegenstand

1.1 Dem Kunden wird der windata GmbH & Co.KG weder eine ausschließliche noch eine übertragbare Lizenz zur Nutzung dieses Lizenz-Programms (nachfolgend Software genannt) zu den Bedingungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages gewährt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software und die dazugehörigen Unterlagen und Dokumentationen entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Der Lizenzgeber ist alleiniger und ausschließlicher Eigentümer des Produktes. Der Lizenznehmer erhält außer den Nutzungsrechten hieraus keine weiteren Rechte.

1.2 Der Lizenznehmer wird die angebotene Registrierungsmöglichkeit nutzen und an den Lizenzgeber absenden, um als autorisierter Lizenznehmer registriert und über neu bearbeitete Versionen dieser Software informiert werden zu können.

2. Lizenzausübung

Der Lizenznehmer darf das Produkt für die Lokale Nutzung auf einem PC und für die Nutzung in einem geschlossenen Netzwerk (LAN) installieren. Eine physikalische Übertragung des Produktes ist zulässig, jedoch keinesfalls eine elektronische, etwa innerhalb eines Netzwerkes.

Der Lizenznehmer darf lediglich eine einzige Kopie zu Sicherungszwecken anfertigen. Er wird die Software nicht ändern, übersetzen, zurückentwickeln, entkompilieren oder abgeleitete Werke erstellen.

Der Lizenznehmer hat bei einem Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 an die windata GmbH & Co.KG zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist dadurch nicht ausgeschlossen. Unbeschadet der Vertragsstrafe und der Geltendmachung von Schadensersatz wird die windata GmbH & Co.KG bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen das erteilte Nutzungsrecht widerrufen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Lizenzgebühr besteht.

3. Schutzrechte

Der Lizenznehmer erkennt die Rechte der windata GmbH & Co.KG an dem Produkt (Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse) uneingeschränkt an. Das betrifft auch das Copyright an Dokumentationen, die schriftlich oder auf Computerspeichermedien vorliegen. Er verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch ihn oder über ihn in den Besitz des Produktes gelangt sind, zu unterbinden und zu verfolgen.

4. Produktaktualisierungen

Die windata GmbH & Co.KG kann jederzeit Ausführung und Inhalt seiner Produkte aktualisieren und/oder revidieren. Aktualisierte oder revidierte Produkte unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages. Der Lizenznehmer hat nur bei Durchführung der Registrierung Anspruch auf aktualisierte oder revidierte Produktversionen gegen Leistung der jeweils festgelegten Gebühr.

5. Anwendersupport

5.1 Dem Lizenznehmer steht bis 30 Tage nach Erwerb eines Produkts (Datum der Rechnungsstellung) eine kostenlose Telefonhotline (d.h. der Lizenznehmer bezahlt lediglich die Telefonkosten seines Netzbetreibers für Gespräche mit einer Festnetzrufnummer) zur Verfügung. Danach werden Supportleistungen der windata GmbH & Co.KG (oder eines autorisierten Dritten) gegen Leistung der jeweils festgelegten Gebühr erbracht.

5.2 Die windata GmbH & Co.KG berechnet für telefonische Anwenderunterstützung pro angefangene Viertelstunde eine Entgelt von € 25,00 zzgl. ges. MWSt. (entspricht € 29,00 inkl. ges. MWSt.), sofern der Lizenznehmer keinen Servicevertrag abgeschlossen hat.

5.3 Wird während oder nach der telefonischen die Anwenderunterstützung ein Programmfehler des Softwareprogramms der windata GmbH & Co.KG festgestellt, erfolgt keine Berechnung der jeweils festgelegten Gebühr.

6. Haftung und Gewährleistung

5.1 Das Produkt ist getestet und weist die in der Kurzdokumentation/Online-Hilfe beschriebenen Funktionen auf. Die windata GmbH & Co.KG übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Produktes bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers.

Die windata GmbH & Co.KG übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Produkten keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Verwender ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden.

5.2 Offensichtliche Mängel des Produktes hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder der windata GmbH & Co.KG anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird das Produkt kostenfrei an den Vertragshändler bzw. die windata GmbH & Co.KG zurückschicken.

5.3 Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. der windata GmbH & Co.KG gegenüber eine Nachfrist von mindestens 40 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Die windata GmbH & Co.KG haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

5.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens des Lizenzgebers angebotenen und online zur Verfügung gestellten Programmaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Programmaktualisierungen hätte beseitigt werden können.

6. Beendigung des Lizenzvertrages

Verstößt der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieses Vertrages, so kann die windata GmbH & Co.KG diesen Lizenzvertrag fristlos kündigen. Nach Beendigung des Vertrages ist der Lizenznehmer zur Nutzung des Produktes nicht mehr berechtigt.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages in seinem Besitz befindliche Produkt sowie Arbeits- und Sicherungskopien nach Wahl an die windata GmbH & Co.KG zurückzusenden oder diese zu zerstören.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, als Gerichtsstand gilt bei Vollkaufleuten Wangen im Allgäu als vereinbart.

8.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten.

8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen bzw. unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

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